Hilfreiches Wissen

Ein Sterbefall tritt ein ...

im Krankenhaus:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um uns die entsprechenden Daten und Informationen mitzuteilen. Sie haben die Möglichkeit sich im Krankenhaus vom/von der Verstorbenen zu verabschieden bevor dieser/diese in die Prosektur überstellt wird. Wenn der Angehörige im Krankenhaus stirbt, sind nur seine persönlichen Sachen abzuholen, alles andere wird von uns erledigt. Kleidung für den/die Verstorbene(n) können Sie direkt im Krankenhaus abgeben oder uns übergeben.

zu Hause oder im Heim:
Nehmen Sie möglichst rasch mit uns Kontakt

auf. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar. Zudem ist der zuständige Totenbeschau-Arzt unverzüglich zu informieren, um amtlich den Tod festzustellen. Nach der amtlichen Feststellung des Todes steht es Ihnen frei, den Verstorbenen selbst anzukleiden oder von uns ankleiden zu lassen. Die Abholung erfolgt dann nach Absprache mit uns. Wenn Sie wollen, dass der Verstorbene nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, können Sie diesen vorab auswählen.

durch einen Unfall oder Suizid:
In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Nehmen Sie zudem auch hier unverzüglich mit uns Kontakt auf, wir unterstützen und beraten Sie bei den notwendigen Schritten.


Bestattungsformen

Erdbestattung
Es findet meist eine Trauerfeier (z.B. in der Kirche) vor der Beerdigung statt. Während der Erdbestattung, kann z.B. der Pfarrer Worte zum Abschied sprechen. Üblicherweise nimmt die Trauergemeinde dann nochmals Abschied, z.B. indem man Blumen oder Erde auf den Sarg streut. Abschließend wird das Grab geschlossen.
Voraussetzung für eine Erdbestattung ist das Nutzungsrecht für eine Grabstätte. Dieses Nutzungsrecht kann beim Friedhofsbetreiber (Pfarre, Gemeinde ...) erworben werden. Wir unterstützen Sie beim Erwerb des Nutzungsrechtes und begleiten Sie auch bei der Auswahl der Grabstätte (z.B. Urnengrab, Einzelgrab, Familiengrab, Gruft oder Mausoleum) nach der jeweiligen geltenden Friedhofsordnung.

 

Feuerbestattung / feierliche Urnenbeisetzung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung der sterblichen Hülle mit dem Sarg. Bei der Feuerbestattung besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier mit dem Sarg oder der Urne (feierliche Urnenbeisetzung) durchzuführen. Nach der Trauerfeier, die in einer Kirche oder Verabschiedungshalle stattfindet, wird der Sarg zum Krematorium überführt. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Familienkreis. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten die Trauerfeier zu gestalten. Von der Verabschiedung mit Trauergottesdienst im großen oder im kleinen Rahmen bis zu einer Beisetzung im Garten ist vieles möglich. Gerne beraten wir Sie über Abläufe und Möglichkeiten.

Andere Bestattungsformen

Wir bieten Ihnen auch andere Bestattungsmöglichkeiten an, wie Seebestattung, nichtkonfessionelle Bestattung oder ALGORDANZA-Diamant-Bestattung.


Die Aufbahrung

Die Aufbahrung bietet eine Möglichkeit sich noch einmal in aller Ruhe und ganz persönlich von der/vom Verstorbenen zu verabschieden. Am Vortag der Trauerfeier bringen wir den Sarg in die jeweilige Aufbahrungshalle. Ab diesem Zeitpunkt können Blumen und Kränze in die Aufbahrungshalle gebracht werden. Gerne übernehmen bzw. unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung der Aufbahrung. Wenn Sie die Aufbahrung individuell gestalten wollen, können Sie gerne auch persönliche Gegenstände aus dem Leben des Verstorbenen in die Aufbahrung einfließen lassen (z.B. Bilder, Werkzeuge, Lieblingsgegenstände ...). Die Gestaltung der Aufbahrung kann so schon zur Auseinandersetzung mit dem Verlust werden und der Bewältigung der Trauer hilfreich sein.


Was ist zu tun nach der Bestattung

Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind, und wo wir unsere Hilfe anbieten können. Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar die Verlassenschaft aufzunehmen. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Adresse
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Bestattung Obermüller
Salzstraße 13
4212 Neumarkt im Mühlkreis

Erreichbarkeit
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Tel: 07941 82160
Fax: 07941 82164
Mobil: 0664 2314202
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Öffnungszeiten
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Bereitschaftsdienst täglich:
00:00 - 24:00 Uhr
auch Sonntag und Feiertag

Rechtliches
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