Ein Sterbefall tritt ein ...
im Krankenhaus:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um uns die entsprechenden Daten und Informationen mitzuteilen. Sie haben die Möglichkeit sich im Krankenhaus vom/von der Verstorbenen zu verabschieden bevor dieser/diese in die Prosektur überstellt wird. Wenn der Angehörige im Krankenhaus stirbt, sind nur seine persönlichen Sachen abzuholen, alles andere wird von uns erledigt. Kleidung für den/die Verstorbene(n) können Sie direkt im Krankenhaus abgeben oder uns übergeben.
zu Hause oder im Heim:
Nehmen Sie möglichst rasch mit uns Kontakt
auf. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar. Zudem ist der zuständige Totenbeschau-Arzt unverzüglich zu informieren, um amtlich den Tod festzustellen. Nach der amtlichen Feststellung des Todes steht es Ihnen frei, den Verstorbenen selbst anzukleiden oder von uns ankleiden zu lassen. Die Abholung erfolgt dann nach Absprache mit uns. Wenn Sie wollen, dass der Verstorbene nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, können Sie diesen vorab auswählen.
durch einen Unfall oder Suizid:
In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Nehmen Sie zudem auch hier unverzüglich mit uns Kontakt auf, wir unterstützen und beraten Sie bei den notwendigen Schritten.